SafeLine Produktbeschreibung
Nachstehende Produktbeschreibung gilt für Systeme, die seit März 2016 verbaut werden. Beschreibungen früherer Systeme finden Sie in den Bedingungen
1. Das SafeLine-System
Kernstück der Dienste von SafeLine ist der SafeLiner. Dieser SafeLiner umfasst im Wesentlichen:
- eine kleine Box mit GPS-Modul und GSM-Modul inkl. SIM
- CrashSensor
- Anschlusskabel
- Notfallknopf.
Diese Teile werden von autorisierten SafeLine Einbaupartnern in das Fahrzeug eingebaut. Lediglich der ebenfalls zum SafeLiner gehörige Notfallknopf wird als einziges Bedienelement sichtbar in gut erreichbarer Position im Fahrzeuginnenraum montiert.
Mit dem System des SafeLiner ist es möglich, die mit dem Kraftfahrzeug zurückgelegten Wegstrecken zu messen, nach einer vom Kunden manuell ausgelösten Notfallmeldung oder im Fall einer vom CrashSensor ausgelösten Notfallmeldung den Standort des Fahrzeugs zu lokalisieren und auf Basis von Entscheidungen von entsprechend geschulten Mitarbeitern die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und/oder vom Kunden angeforderte Hilfestellungen zu organisieren. Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs kann die Fahrtroute verfolgt werden (Tracking) und mit der optional wählbaren Funktion des CrashRecorder kann ein Unfallgeschehen in der Weise erfasst werden, dass eine Auswertung hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeit und der auf den SafeLiner einwirkenden Beschleunigungskräfte erstellt werden kann.
2. Funktionsweise des SafeLiner
Der in das Fahrzeug fachgerecht eingebaute SafeLiner erfasst mittels des GPS-Moduls Positionsdaten, die unter Nutzung des Global Positioning System (GPS) ermittelt wurden. Diese Daten werden samt Statusdaten zum Fahrzeug und zum SafeLine-System zwischengespeichert. Bei bestimmten Ereignissen (Events) werden die so gesammelten Daten über Telekommunikationsdienste und Server an das Servicecenter des Telematikdienstleisters bzw. die Einsatzzentrale übermittelt, dort für die Leistung der Services verwendet und vom SafeLiner gelöscht.
2.1. Events
2.1.1. Standard-Events sind z.B.:
- Zündung EIN;
- routenabhängige Wegpunkte (wenigstens alle rd. 2.000 Meter)
- Zündung AUS;
2.1.2. Alarm- und Diagnose-Events sind:
- Betätigung des Notfallknopfs;
- Auslösung des CrashSensor;
- "Batterie": Dieses Event tritt bei Trennung des SafeLiner von der Stromversorgung ein.
2.2. Datenübertragung
Über das GSM-Modul des SafeLiner werden von diesem erfasste Daten unter den in Punkt 11.2. der Bedingungen 2016 für SafeLine Serviceverträge genannten besonderen Voraussetzungen über einen Mobilfunkdienst in GPRS-Technik und hinsichtlich der Alarm- und Diagnose-Events auch per SMS über eine Verbindung an einen Zentralserver übermittelt. Dabei erfolgt die Übertragung grundsätzlich unmittelbar nach Eintritt von Events, sofern eine aufrechte und funktionierende Datenverbindung gegeben ist, andernfalls beim nächsten Event mit ausreichender Datenverbindung. In weiterer Folge werden die Daten über gesicherte Internetverbindungen bedarfsweise an die Einsatzzentrale weitergeleitet, in der die Meldungen bearbeitet werden.
2.3. Datenverwendung
Unter Verwendung der vom SafeLiner übertragenen Daten stellt call us die in Punkt 3. der Bedingungen 2016 für SafeLine Serviceverträge angeführten Services bereit.
2.4. Stromversorgung des SafeLiner
Im Falle von Reparaturarbeiten oder im Zuge eines Services, sowie bei allen anderen Arbeiten am Fahrzeug, bei denen die Stromversorgung des SafeLiner durch die Autobatterie unterbrochen wird, wird ein SMS zur Information an die zuletzt angegebene(n) Mobiltelefonnummer(n) der Fahrzeugnutzer gesendet. Ein gleichartiges SMS wird bei Abfall der Batteriespannung verschickt.
3. Notfallknopf
Bei Einbau des SafeLiner wird auch ein Notfallknopf als Bedienelement im Fahrzeuginnenraum montiert.
Dieser Notfallknopf ist über eine Funkverbindung mit dem SafeLiner verbunden und wird von einer eingebauten Knopfbatterie mit Strom versorgt. Die Spannung dieser Batterie wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Sollte wider Erwarten während der Laufzeit eines SafeLine Servicevertrages die Spannung wegen Nachlassens der Batterieleistung abfallen, wird ein Standardevent erzeugt und in weiterer Folge an das Servicecenter des Telematikdienstleisters übermittelt. Der Kunde wird dann hingewiesen, den Notfallknopf bei einem Einbaupartner auf Kosten von call us austauschen zu lassen.
Im Notfallknopf ist auch eine Leuchtdiode (LED) eingebaut, die im Normalbetrieb nicht leuchtet. Lediglich nach Drücken auf die Notfalltaste leuchtet die Diode für einige Sekunden.
Der Kunde und Personen, die sich zulässigerweise im Fahrzeug aufhalten, können bei Eintritt eines der nachstehenden Ereignisse mittels des Notfallknopfs eine Notfallmeldung an die Einsatzzentrale absetzen:
a) Gesundheitlicher Notfall
b) Gefährdung der persönlichen Sicherheit
c) Personen- und/oder Fahrzeugschaden durch Verkehrsunfall
d) Panne
Der Kunde ist angehalten den Knopf ca. 3 Sekunden lang gedrückt zu halten, damit die Notfallfunktion aktiviert wird. Der Eingang der Notfallmeldung am Server löst einerseits den Versand eines Bestätigungs-SMS an die bis zu 2 registrierten Mobiltelefonnummern aus, andererseits wird die Notfallmeldung mit der geografischen Position an die Einsatzzentrale weitergeleitet.
Mit Signalisierung des Eingangs einer Notfallmeldung werden in der Einsatzzentrale die Fahrzeugdaten, die geografische Position des Fahrzeugs auf einer elektronischen Landkarte und der Name des registrierten Hauptnutzers des Fahrzeugs sowie die bis zu 2 eingetragenen Mobiltelefonnummern auf einem Computer-Bildschirm angezeigt. Durch die mögliche Ungenauigkeit des GPS kann die angegebene Adresse allerdings leichte Abweichungen zum tatsächlichen Standort des Fahrzeugs aufweisen. Ein Mitarbeiter der Einsatzzentrale versucht nun umgehend mit einer der Mobiltelefonnummern eine Verbindung herzustellen und die weiteren Schritte der Notfallhilfe abzuklären.
Sofern eine sofortige Kontaktaufnahme mit den Insassen (Haupt- bzw. Nebennutzer) des Fahrzeugs und/oder der Erhalt von verständlichen Anweisungen von diesen nicht möglich ist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Ereignis mit nicht bloß leichten Folgen stattgefunden hat, leitet ein Mitarbeiter der Einsatzzentrale auch ohne dahingehende Anweisungen die Verständigung von Pannenhelfer, Rettung und/oder Polizei unter Beachtung der sonst erkennbaren Umstände und nach Beurteilung des Sachverhalts aus der Erfahrung nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen in die Wege. In Österreich verfügt die Einsatzzentrale über direkte Kontakte zu Hilfsorganisationen, sodass die Informationen über den Standort und die sonstigen Gegebenheiten soweit bekannt unmittelbar weitergeleitet werden können. Im Ausland werden Hilfsanforderungen über die Partnerorganisationen der ASSIST an die Hilfsorganisationen weitergeleitet.
Eine direkte Einflussnahme auf die weiteren Maßnahmen ist dabei allerdings nicht möglich. Die weitere Vorgangsweise hängt von den verfügbaren Strukturen und den Regelungen in den jeweiligen Ländern ab.
Für den Fall, dass eine telefonische Verbindung mit den Insassen (Haupt- bzw. Nebennutzer) des Fahrzeugs hergestellt werden kann, werden die Anforderungen abgeklärt und die Position des Fahrzeugs überprüft. Bei Bedarf können Blaulichtorganisationen wie oben beschrieben verständigt werden.
In vielen Fällen wird die Organisation von Assistanceleistungen erforderlich sein, wie z.B. Pannenhilfe, Abschleppung und dergleichen. Mitgliedern des ÖAMTC wird eine Unterstützung mit Leistungen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft angeboten. Daten von Kunden, die nicht Mitglied beim ÖAMTC sind, werden einschließlich der Anforderungsbeschreibung an das UNIQA Auto PLUS24service weitergeleitet. Bei Bestehen eines Auto PLUS24service Versicherungsschutzes wird die Organisation von Hilfsmaßnahmen im Rahmen dieser Vereinbarung abgewickelt. Andernfalls wird dem Kunden für Anforderungen in Österreich die Vermittlung eines Gesprächs mit einem dem Bedarf des Kunden entsprechenden Dienstleister angeboten. Der Kunde kann dann selbst eine Vereinbarung mit dem Dienstleister treffen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann auch eine Verbindung mit dem Neu- oder Gebrauchtwagen-Assisteur des Kundenfahrzeugs hergestellt werden. Für Fälle im Ausland können die Kontaktdaten von Partnerorganisationen bekannt gegeben werden.
Jedenfalls gehen Kosten für organisierte Leistungen, die nicht von dritter Seite (z.B. einer Versicherung) getragen werden, zu Lasten des Kunden.
4. CrashSensor
Im SafeLiner eingebaut ist auch ein CrashSensor (Unfallmelder), der auf Beschleunigungen und Verzögerungen reagiert. In dem Fall, dass die gemessenen Beschleunigungswerte vordefinierte Grenzwerte überschreiten, wird ein Alarmevent erzeugt.
Um die Anzahl der Fehlauslösungen möglichst gering zu halten, werden die Werte des Sensors mit einer Software auf ihre Relevanz überprüft, sodass z.B. eine Notbremsung mit anschließender Fortsetzung der Fahrt, die durch das GPS-System festgestellt wird, nicht zur Auslösung eines Alarms führt.
Sofern das System ein Ereignis als Unfall qualifiziert, wird eine Unfallmeldung analog zu dem unter Punkt 3. (Notfallknopf) in Anhang 1 - Produktbeschreibung erläuterten Prozess, ausgenommen des Bestätigungs-SMS, bearbeitet.
5. CarFinder
Bei einem Diebstahl des Fahrzeugs kann der Berechtigte telefonisch über die kostenfreie CarFinder-Nummer 0800 998 90 00 bzw. aus dem Ausland mit der kostenpflichtigen Nummer +43 1 998 90 00 den Diebstahl seines Fahrzeugs melden. Die Berechtigung wird über die Mobiltelefonnummer des Anrufers, nötigenfalls über einen Anruf, an die im System hinterlegte Mobiltelefonnummer des Haupt- bzw. Nebennutzers, abgeklärt. Ein Mitarbeiter der Einsatzzentrale startet daraufhin das Tracking zur Lokalisierung und Verfolgung des Fahrzeugs. Es wird eine Diebstahlmeldung mit den Fahrzeugdaten per Fax oder eMail an die zuständige Exekutive bzw. Dienststelle der Interpol für Diebstähle im Ausland geschickt.
Bei Bedarf wird die zuständige Exekutive bzw. Interpol mit den jeweiligen Positionsdaten des Fahrzeugs versorgt.
Die weitere Vorgehensweise wie auch die Information an den Kunden liegt im Ermessen der jeweils zuständigen Behörde.
6. CrashRecorder
Die Funktion CrashRecorder steht ausschließlich den Kunden zur Verfügung, die diese am SafeLine Servicevertrag mit "ja" angekreuzt haben. Die nachträgliche An- bzw. Abmeldung der Leistung CrashRecorder erfordert ebenfalls die Schriftform.
Der CrashRecorder registriert (vergleichbar einem Flugschreiber) permanent das Beschleunigungs- und Bremsverhalten des Kraftfahrzeugs des Kunden und überschreibt die solcherart gespeicherten Daten in 60-Sekundenintervallen, sofern es nicht zu einem Unfallgeschehen kommt.
Tritt ein Ereignis ein, welches vom SafeLiner als Unfall erkannt wird, werden der Zeitpunkt des Ereignisses erfasst und die in den etwa 60 Sekunden zuvor erfassten Daten nicht mehr überschrieben. Darüber hinaus werden auch die in der Dauer von etwa 15 Sekunden nach dem Ereignis erfassten Daten gespeichert. Damit bewirkt der CrashRecorder eine Aufzeichnung der Fahrdaten des Fahrzeugs in einem Zeitraum von etwa 75 Sekunden rund um den Unfalleintritt.
Nach einem Unfall können die solcherart gespeicherten Fahrdaten, nämlich
- Datum und Uhrzeit
- Geo-Position
- Beschleunigungswert
- Geschwindigkeit
in einem CrashReport mit kleiner werdenden Zeitabständen (bis zu 100 pro Sekunde) ausgewiesen werden, sodass daraus der Geschwindigkeitsverlauf im gesamten erfassten Zeitraum (etwa 75 Sekunden) und eine Beschleunigungskurve über den Zeitraum der einen Sekunde, in der das Unfallereignis stattgefunden hat, ersichtlich ist.
7. Einzelfahrtennachweis
Ein Einzelfahrtennachweis kann jeweils für den Zeitraum von einer Kalenderwoche oder eines Kalendermonats vom Kunden gegen zusätzliches Entgelt angefordert werden und enthält zu einzelnen Fahrten folgende Daten:
- Abfahrt:
-
Ort, Adresse, Datum, Uhrzeit
-
- Ankunft
- Ort, Adresse, Datum, Uhrzeit
- Zurückgelegte Wegstrecke
8. Geografischer Geltungsbereich
Services im Zusammenhang mit dem SafeLiner werden in folgenden Ländern erbracht:
Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark (inkl. Färöer Inseln), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (inkl. Korsika), Gibraltar, Griechenland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Island, Italien (inkl. Staat der Vatikanstadt, San Marino, Sizilien und Sardinien), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (inkl. Azoren und Madeira), Rumänien, Russland (Großstädte im europäischen Teil), Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Balearen und Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla), Tschechien, Türkei (europäischer und asiatischer Teil, nördlicher Teil von Zypern), Ukraine, Ungarn, Weißrussland, Zypern.
9. Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Produktbeschreibung gilt für Verträge, die ab 1. März 2016 beginnen.